Höchstes EU-Gericht: Provider müssen keine P2P-Filter installieren

Kein Kommentar Autor: Jürgen (jdo)

Paragraph TeaserWas heißt müssen nicht – sie dürfen per Gerichtsbeschluss nicht! Sorry, dass ich für einen Moment die Deutsche Sprache etwas hinten anstelle – die Freude 🙂 -, aber das sind Wahnsinns-Neuigkeiten aus Europa. Noch mal zum Mitschreiben: Das höchste Europäische Gericht (Europäischer Gerichtshof) hat untersagt, dass P2P-Filter installiert werden dürfen. Diese verstoßen gegen eine Direktive bezüglich Elektronischem Geschäfts und auch gegen Grundrechte. Ist außer mir noch jemand begeistert?

Angefangen hat die Sache in Belgien. Die belgische Version der RIAA, SABAM, hat den Belgischen Internet-Provider Scarlet verklagt, weil einige Anwender kopiergeschützte Inhalte heruntergeladen haben. Somit wurde Scarlet dazu verdonnert, Filter zu installieren, um den Internet-Verkehr der Benutzer auszuschnüffeln.

Scarlet hat das gar nicht gefallen und dagegen geklagt. Dieser Befehl schade dem Geschäft und verletze sich außerdem Grundrechte. Das höchste Gericht der EU hat diese Klage nun uneingeschränkt stattgegeben. Das bedeutet “keine Filter, da illegal”.

Der Richterspruch kann in diesem Dokument (PDF) in voller Pracht bewundert werden. Ich druck mir den gleich aus und häng ihn mir an die Wand, glaub ich. Sollen die Amis machen was sie wollen und vor den Lobbyisten kriechen – aber offenbar herrschen in Europa zum Glück noch andere Regeln. Was für ein großartiger Tag!




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