Filesharing: Sind Downloads via Torrents legal oder illegal?

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Die kurze Antwort vorweg: Die Torrent-Technik an sich ist völlig legal. Illegal wird es erst, wenn Du urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Serien, Spiele oder Musik herunterlädst. Und weil Du bei einem Torrent automatisch auch hochlädst, also die Inhalte weiterverteilst, wiegt das rechtlich gleich doppelt schwer. Genau dieser Upload ist der Grund, warum Filesharing auch 2026 noch abgemahnt wird, reines Streaming dagegen praktisch nie.

Hört man Leute über Torrents sprechen, ist oftmals ein gewisser negativer Unterton vorhanden. Nun hast Du Dir vielleicht selbst schon mal die Frage gestellt: Sind Downloads via Torrents eigentlich legal oder illegal?

Um die Frage besser beantworten zu können, klären wir zunächst einmal, was Torrents eigentlich sind.

Tipp: NordVPN (günstig und schnell!)* hat spezielle Server, über die Du Torrents herunterladen und P2P betreiben darfst.

Was sind Torrents?

Ein Torrent ist zunächst mal eine kleine Datei. Darin befinden sich Download-Informationen für größere Dateien. Mit einem Client wie zum Beispiel qBittorrent, Transmission oder dem altbekannten uTorrent kannst Du die Torrent-Dateien öffnen und dann beginnt der Download der größeren Datei. Manchmal enthält eine Torrent-Datei auch die Liste für mehrere Dateien.

Es passiert aber noch etwas. Sobald sich Teile der größeren Datei auf Deinem Computer befinden, fängt auch ein Upload dieser Teile an! Du kennst das vielleicht auch als P2P (Peer-to-Peer), Tauschbörse oder Filesharing.

Die Technologie dahinter ist, dass die größere Datei nicht nur von einem Server zur Verfügung gestellt, sondern von vielen anderen Computern, die ebenfalls mit der Tauschbörse oder dem BitTorrent-System verbunden sind.

Jeder kann übrigens ein paar Daten nehmen und daraus ein Torrent machen. Einige Torrent Clients bieten diese Option. Unter Transmission musst Du zum Beispiel nur auf Datei -> Neu klicken und kannst somit eine Torrent-Datei erstellen.

Neuen Torrent erstellen

So einfach lassen sich neue Torrents erstellen

Somit sollte uns an dieser Stelle bereits klar sein: Die Torrent-Technologie an sich ist legal!

Torrents entlasten Server

Einige Firmen und Organisationen machen sich die Torrent-Technologie sogar zunutze, um damit die eigenen Server zu entlasten. Das ist klar, denn jeder Peer in einem Peer-to-Peer-Netzwerk stellt die Dateien komplett oder in Teilen ebenfalls zur Verfügung.

Sehr beliebt sind Torrents zum Beispiel bei Linux-Distributoren. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass die bevorzugte Download-Variante via Torrent erfolgen soll. Vom Raspberry Pi haben die meisten schon gehört, und auch das offizielle Betriebssystem Raspberry Pi OS (bis 2020 Raspbian) steht auf der Download-Seite bei jeder Variante zusätzlich als Torrent bereit.

Aber nicht nur Linux: Auch das Internet Archive verteilt riesige Datenmengen per Torrent, Open-Source-Filmprojekte wie die der Blender Foundation setzen darauf, und selbst Windows nutzt P2P: Die Übermittlungsoptimierung von Windows 10 und 11 holt sich Updates auf Wunsch von anderen PCs im Netzwerk statt nur von Microsofts Servern. Genauso legitim ist es übrigens, wenn Du Deine eigenen großen Dateien, etwa ein verschlüsseltes Backup, per Torrent zwischen mehreren eigenen Geräten verteilst.

Raspberry Pi OS als Download via Torrents

Das offizielle Betriebssystem für den Raspberry Pi, Raspberry Pi OS (früher Raspbian), wird ebenfalls über Torrents verteilt

Wann sind Torrents illegal?

Die Technologie an sich ist wie schon angesprochen legal. Hast Du die Rechte an den Daten, die Du teilen möchtest, ist alles kein Problem. Natürlich darfst Du auch Daten via Torrents teilen, die unter einer komplett freien Lizenz stehen. Zum Beispiel könntest Du aus Deinen schönsten Fotos ein Torrent oder mehrere Torrents machen und sie via Filesharing mit anderen teilen.

Illegal wird die Sache, wenn Du urheberrechtlich geschütztes Material herunterlädst oder teilst.

Lädst Du also neue Kinofilme oder TV-Serien herunter, dann ist das sehr wohl illegal. Sie sind bekanntlich urheberrechtlich geschützt. Juristisch passieren dabei zwei Dinge auf einmal: Der Download ist eine Vervielfältigung, und die Privatkopie nach § 53 UrhG gilt ausdrücklich nicht, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der gleichzeitige Upload ist eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, und die darf nur der Rechteinhaber erlauben. Genau dieser Upload ist auch der Punkt, an dem Du erwischt wirst: Wer im Schwarm anbietet, zeigt seine IP-Adresse. Wer nur einen Stream anschaut, tut das nicht. Deshalb gibt es Abmahnwellen gegen Torrent-Nutzer, aber keine dokumentierten Massenabmahnungen gegen reine Streaming-Zuschauer.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2017 ein richtungsweisendes Urteil gefällt (Rechtssache C-527/15, „Filmspeler”): Schon das Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material aus offensichtlich illegaler Quelle fällt nicht unter die Ausnahme für flüchtige Kopien und ist damit selbst illegal. Legal ist es also nicht, nur schwerer nachzuweisen.

Damit lässt sich festhalten: Verwendest Du Torrents oder P2P-Technologie, um illegal Filme, TV-Serien, Spiele und so weiter herunterzuladen, ist das illegal! Das gilt auch für das Streaming von Sportereignissen (wie die UEFA Champions League - kostenlos!), die über dubiose Websites angeboten werden. Ob das Umgehen von Geoblocking mit einem VPN ebenfalls illegal ist, das ist derzeit noch umstritten.

Übrigens ist die unerlaubte Verwertung nach § 106 UrhG sogar eine Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. In der Praxis landen private Torrent-Nutzer aber so gut wie nie vor dem Strafrichter. Das Geschäft läuft zivilrechtlich über die Abmahnung, und die ist teuer genug.

Wie erkenne ich illegale Torrents?

Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch. Wirbt irgendeine Website mit den neuesten Blockbustern oder TV-Serien, sollten die Alarmglocken schrillen.

Das gilt auch für Anbieter, die Sportpakete anbieten, die normalerweise als Abonnement verkauft werden.

Auch der Download von Musik, Computerspielen, Software und so weiter ist in den meisten Fällen illegal. Du solltest Dich vor einem Download wirklich erst schlau machen, ob die gewünschte Datei auch legal downloadbar ist. Sichere Quellen sind die Torrent-Links auf den offiziellen Seiten der Linux-Distributionen, das Internet Archive oder Projekte, die ihre Werke ausdrücklich unter Creative Commons oder als Public Domain freigeben.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Du wirst Dich nicht mit Unwissenheit herausreden können. Bist Du Dir nicht sicher, dann lasse den Download lieber bleiben.

Torrents werden in Deutschland und Europa überwacht, allerdings nicht von Deinem Internet Service Provider. Die Rechteinhaber beauftragen spezialisierte Dienstleister, die sich selbst in den Schwarm einklinken und jede IP-Adresse protokollieren, die eine geschützte Datei anbietet. Dein Provider sieht zwar, welche Art von Traffic Du erzeugst, gibt Deine Daten aber nur auf richterliche Anordnung heraus. Ob Du heruntergeladen hast, lässt sich anhand der IP-Adresse feststellen. Was Dein Provider beim Torrenting genau sieht, haben wir in einem eigenen Artikel beschrieben.

Eine Drosselung von Torrent-Traffic, wie sie Provider in manchen Ländern praktizieren, ist in der EU seit 2016 durch die Netzneutralitätsverordnung untersagt. Dein Anbieter darf einzelne Anwendungen wie BitTorrent nicht gezielt ausbremsen, sondern nur bei Überlast den gesamten Verkehr gleichmäßig verwalten. Wer außerhalb der EU unterwegs ist oder in einem Hotel- oder Firmennetz sitzt, kann trotzdem in eine Drossel laufen, auch bei einem völlig legalen Linux-Download.

ISP protokolliert mit

Was über den Internet Service Provider läuft, lässt sich protokollieren und eindeutig zuweisen!

Die IP-Adresse an sich kannst Du mit einem VPN maskieren oder verschleiern. Dann bekommt der Internet Service Provider nicht mehr mit, was Du im Internet treibst. Er kann Dich in diesem Fall weder zensieren noch anhand bestimmten Traffics drosseln. Ebenso gehst Du in der Menge unter und es lässt sich nicht mehr eindeutig zuweisen, wer über die IP-Adresse des VPN Servers welche Inhalte heruntergeladen hat. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der VPN Provider eine strikte Zero-Logs-Richtlinie hat.

Wichtig dabei: Dieser Schutz steht und fällt mit einem aktiven Kill-Switch. Bricht die VPN-Verbindung auch nur kurz ab und es ist kein Kill-Switch aktiv, fällt Dein Gerät auf die normale Leitung zurück und Deine echte IP-Adresse ist für einen Moment sichtbar. Erst die Kombination aus Kill-Switch und einer wirklich geprüften No-Logs-Politik macht den Schutz zuverlässig. Welche Anbieter P2P erlauben und beides mitbringen, siehst Du in unserem VPN-Vergleich.

Nur weil man Deine Identität nicht herausfinden kann, macht das den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte aber noch lange nicht legal!

Verbindung über einen VPN visualisiert

Sobald der Tunnel steht, ändert sich Deine IP-Adresse und Dein ISP kann nicht mehr sehen, was Du tust.

Wer haftet: Anschlussinhaber, Familie und offenes WLAN

Die Abmahnung geht immer an den Inhaber des Internetanschlusses, denn nur der lässt sich über die IP-Adresse ermitteln. Wer tatsächlich am Rechner saß, weiß die Kanzlei nicht. Die Gerichte vermuten zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war. Diese Vermutung kannst Du entkräften, musst dafür aber konkret darlegen, wer sonst Zugriff auf den Anschluss hatte und als Täter in Frage kommt (sekundäre Darlegungslast, Bundesgerichtshof in „Tauschbörse III” und „Afterlife”). Ein pauschales „das WLAN nutzen auch andere” reicht vor Gericht nicht.

Für Familien gilt: Minderjährige Kinder musst Du einmal klar belehren, dass Tauschbörsen tabu sind, dann haftest Du nicht für ihre Verstöße. Erwachsene Familienmitglieder musst Du weder belehren noch überwachen. Gestehen Dir Dein Kind oder Dein Partner die Tat, darfst Du vor Gericht den Namen nicht verschweigen („Loud”-Urteil des BGH). Vorgerichtlich, also in der Antwort auf die Abmahnung, musst Du den Täter dagegen nicht benennen (BGH „Saints Row”, 2020).

Die frühere Störerhaftung für offene oder geteilte WLANs ist seit der Gesetzesänderung 2017 Geschichte, heute geregelt in § 8 DDG: Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, schuldet für deren Verstöße weder Unterlassung noch Abmahnkosten. Der Rechteinhaber kann höchstens eine Sperre bestimmter Inhalte verlangen. Trotzdem solltest Du Dein WLAN mit einem Passwort sichern, denn sonst stehst Du mit der Täterschaftsvermutung allein da und musst erklären, wer da alles mitgesurft haben könnte.

Wie läuft eine Filesharing-Abmahnung ab?

Falls Du doch einmal eine Abmahnung im Briefkasten hast, hilft es zu verstehen, wie sie überhaupt zustande kommt. Eine vom Rechteinhaber beauftragte Kanzlei protokolliert die IP-Adressen, die eine geschützte Datei im Schwarm anbieten, inklusive Zeitstempel und dem Hashwert der Datei. Mit diesen Daten beantragt sie bei Gericht einen Auskunftsbeschluss nach § 101 UrhG. Dein Provider muss daraufhin Deinen Klarnamen und Deine Adresse herausgeben. Anschließend flattert die Abmahnung ins Haus: eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Forderung nach Schadensersatz und Anwaltskosten.

Aktiv sind 2026 nur noch eine Handvoll Kanzleien: Frommer Legal für Filmstudios wie Warner Bros., Leonine oder Studiocanal, RKA und Nimrod für Spielehersteller, IPPC Law und CSR für Erotikproduzenten. Dazu kommen Inkassofirmen, die alte Fälle aus den Jahren ab 2019 wieder aufwärmen. Das ist möglich, weil der Schadensersatz erst nach zehn Jahren verjährt (BGH, Az. I ZR 48/15), die Anwaltskosten der Abmahnung dagegen schon nach drei Jahren.

Der wichtigste Tipp an dieser Stelle: Unterschreibe die beigelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Sie ist oft bewusst zu weit gefasst und bindet Dich lebenslang, eine 30-Jahres-Grenze gibt es entgegen der landläufigen Meinung nicht. Bei jedem weiteren Verstoß wird eine Vertragsstrafe von meist mehreren tausend Euro fällig. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann stattdessen eine modifizierte, abgeschwächte Version aufsetzen, die nur das Nötige zusichert. Beachte außerdem die getrennten Fristen: Die Frist für die Unterlassungserklärung ist kurz (meist 7 bis 14 Tage) und wirklich kritisch, während die Frist für die Geldforderung davon getrennt läuft. In Panik vorschnell den vollen Betrag zu überweisen, ist also selten die beste Reaktion.

Torrents sind legal, ABER …

… es obliegt Deiner Verantwortung, ob Du Dich mit der Nutzung von Torrents auf illegales Terrain begibst. Du kannst durch den falschen Einsatz der Technologie schnell mit dem Gesetzgeber in Konflikt kommen.

Bei den Kosten wird gern verharmlost: Die rund 125 bis 140 Euro, von denen oft die Rede ist, sind nur die gedeckelten Anwaltskosten der ersten Abmahnung einer Privatperson. § 97a Abs. 3 UrhG begrenzt den Gegenstandswert auf 1.000 Euro, und der EuGH hat diese Deckelung 2022 ausdrücklich bestätigt (Rechtssache C-559/20). Obendrauf kommt aber der Schadensersatz, und der ist nicht gedeckelt. Für einen Kinofilm fordern die Kanzleien derzeit rund 700 Euro, für eine Serie 450 Euro pro Folge, für ein Computerspiel bis zu 2.500 Euro. In der Praxis landet eine Filesharing-Abmahnung für einen einzigen Film deshalb bei etwa 850 bis 1.000 Euro, bei Spielen deutlich darüber. Werden bei mehreren Dateien verschiedene Rechteinhaber tätig, können diese getrennt vorgehen, und dann wird es schnell richtig teuer. Verhandeln lohnt sich: Vergleiche deutlich unter der Erstforderung sind üblich.

Ein VPN solltest Du ebenfalls nicht missbrauchen, um damit Schindluder zu treiben. Das Virtual Private Network soll Dich in öffentlichen WLANs und vor Schnüffelei schützen sowie davor, dass Dich der ISP drosselt, obwohl Du nichts Illegales machst.

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Aktualisiert am 07.09.2026 von Henry. Fakten geprüft.




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