Android Advertising ID – Beschwerde gegen Google eingereicht (Tracking)

Kein Kommentar Autor: Jürgen (jdo)

noyb.eu (non of your business) hat eine offizielle Beschwerde nach Artikel 77(1) und 80 (1) gegen Google wegen Verletzung der DSGVO eingereicht. Es ght hier darum, dass Google seine Anwender durch eine Android Advertising ID verfolgt. Die Kläger sind der Meinung, dass es für diese Werbe-ID keine rechtliche Grundlage gibt.

Die Daten, die mithilfe dieser einzigartigen ID gesammelt werden, landen bei zahlreichen Dritten aus der Werbebranche. Der Anwender an sich hat keine Kontrolle und kann die Android Advertising ID auch nicht lösche, sondern nur eine neue generieren.

DSGVO-Beschwerde gegen die Android Advertising ID (AAID) eingereicht

DSGVO-Beschwerde gegen die Android Advertising ID (AAID) eingereicht

Du findest die komplette Beschwerde hier als PDF: klick

Was macht die Android Advertising ID?

noyb.eu vergleicht die Tracking-ID auf dem Smartphone mit einem digitalen Nummernschild. Damit können sowohl Google als auch zahllose Dritte die Anwenderinnen und Anwender überwachen.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu sagt, dass Du beim Kauf eines neuen Android Smartphones auch gleich einen neuen Tracker bekommst.

Google stellt den Nutzer*innen aber kein Opt-in zur Verfügung, sie können der Tracking-ID also nicht zustimmen. Die ID wird so oder so generiert. Das verstoße gegen die Wahlfreiheit im EU-Recht.

Löschen kannst Du die Tracking-ID nicht, sondern es wird einfach eine neue erstellt. Das löscht ab weder die bisher gesammelten Daten, noch wird das Tracking gestoppt.

löschen kannst Du die Werbe-ID nicht. Tippst Du darauf, bekommst Du einen Hinweis, dass sie durch eine zufällige Nummer ersetzt wird.

löschen kannst Du die Werbe-ID nicht. Tippst Du darauf, bekommst Du einen Hinweis, dass sie durch eine zufällige Nummer ersetzt wird.

Stefano Rossetti kommentiert das wie folgt:

Es ist grotesk: Wenn man nicht mehr getrackt werden möchte, muss man bei Google einem erneutem Tracking zustimmen. Das ist so, als könnte man einen Vertrag nur unter der Bedingung kündigen, einen neuen zu unterschreiben. Das System von Google scheint die Ausübung der Nutzerrechte strukturell zu verhindern.

Die Beschwerde wurde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) im Namen eines Österreichers eingereicht. Sie basiert mitunter auf dem Bericht Out of control des norwegischen Verbraucherrates.

Die österreichische Datenschutzbehörde hat die Möglichkeit, andere europäische Datenschutzbehörden in den Fall einbeziehen.

Für Google könnte das teuer werden. Im Rahmen der DSGVO haben die Behörden die Möglichkeit, Geldstrafen in Höhe von 4 % des weltweiten Umsatzes zu verhängen. Im Fall von Google wären das 5 Milliarden Euro.

Ich bin gespannt, was bei der Beschwerde rauskommt.

Machen das nicht andere auch?

Apple hat ein ähnliches System, die Anwender zu tracken. Allerdings können Nutzer*innen die Tracking-ID mit Nullen überschreiben (auf iOS 10 oder später).

im Gegensatz zu Androids Advertising ID lässt sich die Tracking-ID von Apple mit Nullen überschreiben

im Gegensatz zu Androids Advertising ID lässt sich die Tracking-ID von Apple mit Nullen überschreiben

Allerdings ist das auch kein Opt-in-Verfahren und die meisten Leute dürften nicht wissen, dass es so eine Tracking-ID gibt.




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